Zum Inhalt springen
Registriere dein Bike für lebenslange Garantie
Sprache wählen
  • Deutsch
  • Englisch
Logo Raymon Bicycles
 
  • E-Bikes
    • E-Mountainbikes
      • Enduro E-MTBs
      • Light E-MTBs
      • All-Mountain E-MTBs
    • E-Gravelbikes
    • E-Trekkingbikes
    • E-City & E-Urbanbikes
    Alle E-Bikes entdecken
    Mountainbiker fährt mit einem Raymon Tarok E-Bike rasant durch einen Wald.

    Tarok

    Full-Power E-MTB verpackt in ultraleichtem Vollcarbon

    Mountainbiker fährt mit einem Raymon Durok E-Bike einen steilen Bergpfad hinauf.

    Durok

    Trailbike-Agilität trifft Enduro-Stabilität mit 150 Nm Antrieb

    Junge Frau mit sportlichen Schuhen und schwarzer Hose fährt auf einem weißen Numa E-Bike durch die Stadt.

    Numa

    Urbaner Fahrkomfort, der sich vom ersten Meter vertraut anfühlt

    Tarok Ultimate

    Tarok

    160/150 mm Federweg, Mullet-Setup und bis zu 150 Nm Avinox M2S Power

    Vamok Ultra

    Vamok

    160 mm Federweg, Mullet-Setup und Bosch Motoren mit 800 Wh Akku

    Ravor LT

    170 mm Federweg, Mullet-Setup und 100 Nm Yamaha Power

    Airok

    Light E-MTB mit Carbon Rahmen und 150 mm Fahrwerk

    Durok

    150 mm Federweg, Aluminiumrahmen und Avinox M2S mit bis zu 150 Nm

    Korak Ultra

    Korak

    140 mm Federweg, Bosch Performance Line CX mit 100 Nm und 800 Wh Akku

    Ravor Pro

    Ravor

    150 mm Federweg, Mullet-Setup und neues Yamaha System mit 840 Wh Akku

    Norza

    Carbonrahmen, Bosch Motor, SRAM Force XPLR AXS 13-fach-Schaltung

    Tahona

    Bosch Performance Line CX, 800 Wh Akku, Shimano XT 11-fach-Schaltung

    Trailray

    Tavano

    120 mm Heckfederung, Bosch Performance Line CX, Free Shift System

    Seitenansicht des RAYMON Varno Bikes

    Varno

    Wahlweise mit Avinox-, Panasonic- oder OLI-Antrieb

    Metmo

    Tiefer Einstieg, Bosch Antrieb, leiser Riemenantrieb mit Nabenschaltung

    Numa

    Tiefer Einstieg, OLI PICO Mittelmotor mit 70 Nm, integrierter 504-Wh-Akku

  • Bikes
    • Rennräder
    • Gravelbikes
    • Mountainbikes
    • Trekkingbikes
    • Kinderfahrräder & Jugendbikes
    Alle Bikes entdecken
    Mann mit weißem Helm fährt nachts mit einem Raymon Arva Rennrad schnell über eine asphaltierte Straße

    Arva

    Aero-Rennrad aus UHT-Carbon, das jede Ausfahrt zur Startlinie macht

    Mountainbiker fährt mit einem schwarzen Raymon Rokua Bike über einen wurzeligen Waldpfad.

    Rokua

    Carbon-Fully mit 150 oder 170 mm, für Flowtrail bis Enduro-Linie

    Arva

    UCI-zertifizierter Aero-Rahmen aus UHT-Carbon, Ausstattung bis Dura-Ace Di2

    Kirana

    Leichter MLC-Carbonrahmen, 30-mm-Reifen, Endurance-Geometrie

    Soreno

    1,68 kg MLC-Carbonrahmen, bis 45 mm Reifenfreiheit, sportliche Geometrie

    Territ

    Leichter Aluminiumrahmen, griffige Allround-Reifen, komfortable Geometrie

    Arid

    Ultraleichtes Carbon-Hardtail, 29-Zoll-Laufräder, bis zu 110 mm Federweg

    Nayta

    Leichter Aluminiumrahmen, agiles Handling, Hardtail-Geometrie

    Rokua

    Carbon-Fully, 29-Zoll-Laufräder, 150 oder 170 mm Federweg

    Yara

    Fully mit 120-150 mm Federweg, 29-Zoll-Laufräder, fein abgestimmter Hinterbau

    Zayn

    Riemenantrieb, Gepäckträger, LED-Licht mit Nabendynamo

    Yanga

    Aluminiumrahmen, kindgerechte Bremsen, mitwachsende Sattelstütze

    Nayta

    Aluminiumrahmen, agiles Handling, durchdachte Hardtail-Geometrie

  • RAYMON Care
  • Unternehmen
    • News
    • Karriere
    • Athleten & Teams
    Zwei Mountainbiker geben sich vor einer Bergkulisse ein High Five auf ihren Raymon E-Bikes.

    Inspiriert durch Abenteuer

    Über RAYMON

    Lächelnde Frau in Radsportbekleidung bereitet ihr Raymon Gravelbike für eine Tour vor.

    Sicherheit, die mitfährt

    RAYMON Care

Händler-Login
Händler finden
  • AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Form   § 2 Vertragsschluss   § 3 Lieferfrist und Lieferverzug   § 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug   § 5 Preise und Zahlungsbedingungen   § 6 Eigentumsvorbehalt   § 7 Mängelansprüche des Käufers   § 8 Sonstige Haftung   § 9 Verjährung   § 10 Rechtswahl und Gerichtsstand   § 11 Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (ALB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die ALB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Die ALB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die ALB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

(3) Unsere ALB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Individuelle Vereinbarungen (z. B. Händlerverträge, Rahmenlieferverträge) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den ALB. Handelsklauseln sind im Zweifel gem. den von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) herausgegebenen Incoterms® in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung auszulegen.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rütritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser ALB schließt Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Clarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen ALB nicht unmittelbar abgevändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbarkeit, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschät abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

(4) Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser ALB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen und verpflichtet, hierfür eine Transportversicherung abzuschließen.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 10 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, richtet sich die Höhe der Transportkosten nach unserer Transportkostenliste, die nach Art, Umfang und Ziel der Versendung unterscheidet. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

(3) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungserhalt und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt gewähren wir 1 % Skonto auf den Rechnungsbetrag. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gern. § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser ALB unberührt.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - gegebenenfalls nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen
(Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Der Käufer is bis auf Widerruf gem. unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

(a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gem. vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außer dem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußern und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 7 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien.

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Wir sind unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, Änderungen an der Ware vorzunehmen, ohne den Käufer hiervon vorher informieren zu müssen, soweit diese hierdurch in Funktion und Aussehen nicht nachhaltig belastet oder verschlechtert wird und die Abnahme dem Käufer zuzumuten ist.

(3) Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schulden wir eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung gem. Abs. 2 ergibt.

(4) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Säche (Ersatzlieferung) leisten.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau noch den Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die entstandenen Kosten ersetzt verlangen.

(9) In dringenden Fällen hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.

(10) Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(11) Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der Antwortvertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der §§ 8 und 9.

§ 8 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen ALB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen wurde sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen.

§ 9 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese ALB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Schweinfurt. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer iSv § 14 BGB ist.

(4) Die im R RAYMON Bicycles GmbH Online-Shop erteilten Aufträge, welche vom Käufer selbst oder auch durch die Nutzer des Kundenkontos aufgegeben werden, sind rechtsgültige Kaufverträge. Der Käufer haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Benutzung seiner Nutzerdaten und damit entstandene Kosten. Eine Annahmeverweigerung bzw. Rücklieferung der Aufträge kann zum Löschen der Benutzerdaten und damit zum Ausschluss vom R RAYMON Bicycles GmbH Shop führen. Die dabei entstandenen Kosten, Bearbeitungs-, Frachtkosten und Kosten für Rücklieferung übernimmt der Käufer. Des Weiteren verpflichtet sich der Nutzer/Käufer keinerlei Daten-, Marken- oder Bildrechte durch seine Nutzung zu verletzen. Dies gilt insbesondere für das Kopieren oder Herunterladen von Daten oder Bildern. R RAYMON Bicycles GmbH besitzt lediglich Bild-Nutzungsrechte zur Darstellung in eigenen Medien. Eine Weitergabe an Dritte ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich liegen die Bild- und Markenrechte der angebotenen Artikel beim jeweiligen Hersteller und können nur von diesem freigegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass bei der Übernahme von Texten von unserer Seite keine Gewähr für die Richtigkeit und der Vollständigkeit sowie auf die Wettbewerbskonformität der Texte übernommen werden kann. Der Nutzer ist angehalten, selbst zu prüfen, ob technische Beschreibungen richtig oder vollständig sind bzw. ist auch dafür verantwortlich, dass keine Bezeichnungen in wettbewerbswidriger Weise werblich herausgestellt werden dürfen.
§ 11 Informationen zur verarbeitung der personenbezogenen daten (art. 13/14 dsgvo)
Ihre personenbezogenen Daten – die Sie über das Shop-System zur Verfügung gestellt haben – werden auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet. Die Daten werden bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten. Sollte darüber hinaus ein berechtigtes Interesse des Auftragnehmers bestehen (z. B. Geltendmachung offener Forderungen, Rechtsstreitigkeiten), können die Daten auch weiter gespeichert werden.
Logo Raymon Bicycles
  • Service
    • FAQ
    • Anleitungen & Downloads
    • RAYMON CARE
    • Händler finden
    • Kontakt
    • Händler werden
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Karriere
    • News
    • Athleten & Teams
    • Modelle 2025
    • Modelle 2026
  • Entdecken
    • Tarok
    • Numa
    • Durok
    • Arva
    • Rokua

Werde RAYMON-Insider

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuche es erneut.
Deine Anmeldung war erfolgreich.
 
 
Mit der Anmeldung erklärst du dich mit der Datenschutzerklärung einverstanden.
  • Barrierefreiheit
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
© R RAYMON Bicycles GmbH
Logo Raymon Bicycles
  • E-Bikes
    • E-Mountainbikes
      • Enduro E-MTBs
      • Light E-MTBs
      • All-Mountain E-MTBs
    • E-Gravelbikes

      Norza

      Carbonrahmen, Bosch Motor, SRAM Force XPLR AXS 13-fach-Schaltung

    • E-Trekkingbikes

      Tahona

      Bosch Performance Line CX, 800 Wh Akku, Shimano XT 11-fach-Schaltung

      Trailray

      Tavano

      120 mm Heckfederung, Bosch Performance Line CX, Free Shift System

      Seitenansicht des RAYMON Varno Bikes

      Varno

      Wahlweise mit Avinox-, Panasonic- oder OLI-Antrieb

    • E-City & E-Urbanbikes

      Metmo

      Tiefer Einstieg, Bosch Antrieb, leiser Riemenantrieb mit Nabenschaltung

      Numa

      Tiefer Einstieg, OLI PICO Mittelmotor mit 70 Nm, integrierter 504-Wh-Akku

    • Mountainbiker fährt mit einem Raymon Tarok E-Bike rasant durch einen Wald.

      Tarok

      Full-Power E-MTB verpackt in ultraleichtem Vollcarbon

      Mountainbiker fährt mit einem Raymon Durok E-Bike einen steilen Bergpfad hinauf.

      Durok

      Trailbike-Agilität trifft Enduro-Stabilität mit 150 Nm Antrieb

      Junge Frau mit sportlichen Schuhen und schwarzer Hose fährt auf einem weißen Numa E-Bike durch die Stadt.

      Numa

      Urbaner Fahrkomfort, der sich vom ersten Meter vertraut anfühlt

  • Bikes
    • Rennräder

      Arva

      UCI-zertifizierter Aero-Rahmen aus UHT-Carbon, Ausstattung bis Dura-Ace Di2

      Kirana

      Leichter MLC-Carbonrahmen, 30-mm-Reifen, Endurance-Geometrie

    • Gravelbikes

      Soreno

      1,68 kg MLC-Carbonrahmen, bis 45 mm Reifenfreiheit, sportliche Geometrie

      Territ

      Leichter Aluminiumrahmen, griffige Allround-Reifen, komfortable Geometrie

    • Mountainbikes

      Arid

      Ultraleichtes Carbon-Hardtail, 29-Zoll-Laufräder, bis zu 110 mm Federweg

      Nayta

      Leichter Aluminiumrahmen, agiles Handling, Hardtail-Geometrie

      Rokua

      Carbon-Fully, 29-Zoll-Laufräder, 150 oder 170 mm Federweg

      Yara

      Fully mit 120-150 mm Federweg, 29-Zoll-Laufräder, fein abgestimmter Hinterbau

    • Trekkingbikes

      Zayn

      Riemenantrieb, Gepäckträger, LED-Licht mit Nabendynamo

    • Kinderfahrräder & Jugendbikes

      Yanga

      Aluminiumrahmen, kindgerechte Bremsen, mitwachsende Sattelstütze

      Nayta

      Aluminiumrahmen, agiles Handling, durchdachte Hardtail-Geometrie

    • Mann mit weißem Helm fährt nachts mit einem Raymon Arva Rennrad schnell über eine asphaltierte Straße

      Arva

      Aero-Rennrad aus UHT-Carbon, das jede Ausfahrt zur Startlinie macht

      Mountainbiker fährt mit einem schwarzen Raymon Rokua Bike über einen wurzeligen Waldpfad.

      Rokua

      Carbon-Fully mit 150 oder 170 mm, für Flowtrail bis Enduro-Linie

  • RAYMON Care
  • Unternehmen
    • News
    • Karriere
    • Athleten & Teams
    Zwei Mountainbiker geben sich vor einer Bergkulisse ein High Five auf ihren Raymon E-Bikes.

    Inspiriert durch Abenteuer

    Über RAYMON

    Lächelnde Frau in Radsportbekleidung bereitet ihr Raymon Gravelbike für eine Tour vor.

    Sicherheit, die mitfährt

    RAYMON Care

Händler-Login
Händler finden